Allgemeine Geschäftsbedingungen der Independent Logistics Society
Allgemeines, Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung gelten für alle Verträge zwischen der Independent Logistics Society („ILS“) und dem jeweiligen Sponsor, Mitveranstalter, Aussteller oder Teilnehmer (gemeinsam als „Vertragspartner“ bezeichnet), soweit nicht ausdrücklich Abweichendes geregelt ist. Die AGB gelten für alle Veranstaltungen, gleich ob diese physisch, digital/virtuell, oder als Mischform/Hybridveranstaltungen stattfinden.
Sollte der Vertragspartner den AGB nicht sofort widersprechen, gelten sie bei Vertragsabschluss als anerkannt. Abweichende Geschäftsbedingungen kommen nicht zur Anwendung. Vertragsgrundlagen sind, neben diesen AGB, die jeweiligen Anmelde-, Partner- und Registrierungsformulare (welche auch online über https://ils365.at abrufbar sind), die organisatorischen, technischen und übrigen Bestimmungen, wie Teilnahmehinweise, die dem Vertragspartner vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn zugehen.
Der Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen ILS und Sponsoren, Mitveranstaltern und Ausstellern kommt rechtswirksam zustande, sobald die schriftliche Auftragsbestätigung von ILS hierzu eingegangen ist.
Für Teilnehmer hat die Anmeldung zu Veranstaltungen schriftlich per Formular, per E-Mail oder über https://ils365.at zu erfolgen. Anmeldungen sind bis 10 (zehn) Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich und werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. ILS hat das Recht, Teilnehmer abzulehnen, insbesondere dann, wenn die Höchst-Teilnehmeranzahl bereits erreicht ist oder wenn die Anmeldung zur Veranstaltung verspätet erfolgt. Nach der erfolgreichen Anmeldung erhält jeder Teilnehmer eine automatisch generierte Anmeldebestätigung per Mail retour. Mündliche Zusagen oder Nebenabreden erlangen erst durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit.
Wenn Teilnehmer die Veranstaltung privat buchen und dies im Rahmen des Fernabsatzes erfolgt, insbesondere demnach telefonisch, per E-Mail oder über Internet, steht dem Teilnehmer als Konsumenten im Sinne des KSchG ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) binnen 14 (vierzehn) Kalendertagen gerechnet ab Vertragsabschluss zu. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 (vierzehn) Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
Zahlungsbedingungen
Alle angegebenen Gebühren, Kosten oder Beiträge (nachfolgend „Preise“ bezeichnet) sind, sofern auf der jeweiligen Rechnung nicht anders angegeben, exklusive der jeweilig anwendbaren Umsatzsteuer, wobei die in den jeweils aktuell veröffentlichten oder zugesendeten Unterlagen ausgewiesenen Preise Gültigkeit besitzen.
Sämtliche Rechnungen werden ausschließlich auf elektronischem Weg an die bekanntgegebene E-Mail-Adresse gesendet und stimmt der Vertragspartner diesem ausdrücklich zu. Der Vertragspartner hat dafür Sorge zu tragen, dass sämtliche elektronischen Zusendungen ordnungsgemäß an diese bekanntgegebene E-Mail-Adresse zugestellt werden können. Sämtliche Änderungen der bekanntgegebenen E-Mail-Adresse sind ILS unverzüglich schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls eine gültige Zustellung der Rechnung oder sonstiger Unterlagen an die zuletzt bekanntgegebene E-Mail-Adresse stattfinden kann.
Sämtliche Preise sind fällig binnen 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt der Rechnung, spätestens jedoch mit Beginn der jeweiligen Veranstaltung, und sind diese unter Angabe der Rechnungsnummer auf die angegebene Bankverbindung zu überweisen.
Für sämtliche fälligen Preise, die der Vertragspartner nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt, entstehen Zinsen in der Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Satzes, mindestens jedoch in der Höhe eines Prozents (1%) pro Monat. Darüber hinaus ist ILS in einem solchen Fall berechtigt, die Erbringung aller Leistungen so lange zu unterbrechen, bis der Vertragspartner sämtliche Forderungen beglichen hat.
Laufzeit/Storno
Für Sponsoren hat das jeweilige gewählte Sponsoring-Paket eine Laufzeit von stets mindestens einem Jahr, welches grundsätzlich dem Kalenderjahr (1.1. – 31.12.) entspricht. Bei unterjährigem Vertragsbeginn entsteht ein erstes verkürztes Jahr bis zum nächsten 31.12., danach beginnt das erste Vertragsjahr, welches dem Kalenderjahr entspricht. Nach dieser Mindestlaufzeit können sowohl der Sponsor als auch ILS das Sponsoring-Paket mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum jeweiligen Vertragsende kündigen. Mangels Kündigung verlängert sich die Laufzeit des Vertrages je wieder um ein weiteres Jahr. Auch ein Wechsel des gewählten Sponsoring-Paketes durch den Sponsor ist einmal jährlich zum Ende der Laufzeit möglich, dies unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten. Die Angebote des ILS über die Inhalte der jeweiligen Sponsoring-Pakete sind – auch bezüglich der Preisangaben – stets freibleibend und unverbindlich.
Selbige Bestimmungen gelten sinngemäß für Verträge mit Mitveranstaltern oder Ausstellern.
Für Teilnehmer beginnt das Vertragsverhältnis mit dem Einlangen der Bestätigungs-E-Mail und endet mit dem Ende der jeweiligen Veranstaltung (unbeschadet der Bestimmungen, die über das Vertragsende hinaus Wirkung entfalten).
Bei Stornierung einer gebuchten und bestätigten Teilnahme an einer Veranstaltung bis 5 (fünf) Tage vor der jeweiligen Veranstaltung (der Tag der Veranstaltung wird nicht mitgerechnet) fallen keine Storno- oder Verwaltungsgebühren an. Danach wird die volle Rechnungssumme fällig, es sei denn, der Teilnehmer kann eine entsprechende Ersatzperson namhaft machen, die die Veranstaltung an seines statt besucht. § 3 gilt entsprechend.
Ungeachtet dieser Regelungen steht es den Parteien frei, im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, den Vertrag ohne Nachfrist durch schriftliche Erklärung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Auch nach Vertragsende, Laufzeitende oder Stornierung gelten die Pflichten der §§ 3 (Zahlungsbedingungen), 7 (Aufnahmen, Unterlagen und Urheberrechte), 9 (Datenschutz und Geheimhaltung) sowie 10 (Haftung) fort.
Änderung/Absage/Verschiebung/Verlegung der Veranstaltung
ILS behält sich in zumutbarem Umfang und in Ausnahmefällen notwendige Änderungen des Programms, des Veranstaltungstermins, der Referenten und des Veranstaltungsortes vor. Bei einer Verschiebung oder Verlegung der Veranstaltung gilt der Vertrag als für den neuen Zeitraum oder Ort abgeschlossen. Referenten können durch andere ersetzt werden, die eine vergleichbare themenbezogene Qualifikation oder andere themenbezogene Qualifikationen aufweisen. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Schadenersatz welcher Art auch immer (z.B. auch Kostenersatz für Hotel, Anreise, etc.) ergibt sich hieraus nicht.
Fällt eine Veranstaltung aus dem alleinigen Verschulden von ILS aus, werden die jeweiligen Preise innerhalb eines Zeitraums von 6 (sechs) Wochen nach Bekanntgabe des Ausfalls gutgeschrieben oder rückerstattet, mit Ausnahme von Zahlungen auf bereits erfolgte Leistungen (z.B. bereits erfolgte Webpräsenz etc.) sowie bereits entstandener Kosten und Aufwendungen.
Wenn ILS infolge von höherer Gewalt oder aus einem sonstigen Umstand, der nicht im Einflussbereich von ILS liegt, gezwungen ist, eine oder mehrere Veranstaltungen abzusagen, oder Veranstaltungsbereiche vorübergehend oder für längere Dauer zu schließen bzw. zu räumen, wird ILS sich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht jeweils um eine Ersatzlösung bemühen. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung, Schadenersatz oder dergleichen ergibt sich hieraus nicht.
Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall sind in jedem Fall ausgeschlossen, ebenso Transportkosten u.a. im Zusammenhang mit dem Sponsoring bzw. mit der Ausstellung verbundene Kosten, welche der Sponsor/Aussteller hat.
Besondere Regelungen für Präsenzveranstaltungen
Der Veranstaltungsort ist im jeweiligen Veranstaltungsprogramm bzw. auf der Website ausgewiesen. Anreisen und Übernachtungen sind auf eigene Kosten selbst zu organisieren. Jeder Sponsor erhält für die im jeweiligen gewählten Paket inkludierte Anzahl an MitarbeiterInnen erforderliche Einlassberechtigungen zu den vereinbarten Konditionen. Jeder Teilnehmer muss bei der Einlasskontrolle unaufgefordert eine vorgesehene Einlassberechtigung vorweisen.
Aufnahmen, Unterlagen und Urheberrechte
ILS ist berechtigt, Fotografien, Videos und Tonaufzeichnungen („Aufnahmen“) vom gesamten Veranstaltungsgeschehen anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen und zu nutzen. ILS ist daher u.a. berechtigt, die Aufnahmen zum Zwecke der Werbung und für Presseveröffentlichungen zu nutzen. Sollten Vertragspartner oder sonstige Personen Aufnahmen vom Veranstaltungsgeschehen anfertigen, so sind diese selbst hierfür verantwortlich, dass die Aufnahmen nur zu den gesetzlich zulässigen Zwecken und unter Einhaltung der gesetzlich zulässigen Voraussetzungen verwendet werden. ILS kann hierfür in keiner Hinsicht verantwortlich gemacht werden und ist ILS vom jeweiligen Vertragspartner, der Aufnahmen anfertigt, vollständig schad- und klaglos zu halten.
Die im Rahmen der Veranstaltungen ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne Einwilligung von ILS nicht gewerblich oder über den jeweiligen Vertragszweck hinausgehend genutzt oder werden. Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Inhalte, gleich welcher Art und Form und auf welchem Trägermedium, insbesondere durch Vervielfältigung, Ausstellung, Wiedergabe durch Aufzeichnung, Digitalisierung, Speicherung, etc. ist unzulässig. Eine Weitergabe von Inhalten an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung von ILS unabhängig vom Zweck und der Art der Weitergabe untersagt.
Werbeleistungen
Für Sponsoren ergeben sich die Werbeleistungen aus dem zwischen ILS und dem Sponsor abgeschlossenen Partnerformular und sind dort in der Leistungsübersicht spezifiziert.
Die genaue Platzierung der Logos und der sonstigen Daten des Sponsors obliegt, soweit hierüber zwischen den Parteien keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, ILS. Wünsche des Sponsors werden, soweit möglich, berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
ILS entscheidet über die Zulassung von digitalen und physischen Werbematerialien (z.B. Ausstellungsgüter, Lanyards, Flyer, Give-Aways, etc.) von den Vertragspartnern. ILS erstellt für jede Veranstaltung ein Designlayout, aus dem die Plätze ersichtlich sind, wo Werbematerialien platziert werden dürfen. Jeder Vertragspartner hat sich an dieses Designlayout zu halten. Die Werbematerialien müssen den in Österreich geltenden rechtlichen Bestimmungen entsprechen, widrigenfalls ILS vollständig schad- und klaglos gehalten werden muss. Werbematerialien können vom Sponsor im vereinbarten Zeitrahmen auf eigene Kosten und Risiko angeliefert und aufgebaut werden und müssen deutlich mit Firmennamen und dem Namen der Veranstaltung beschriftet sein. Der Aufbau durch den Sponsor findet zu den vereinbarten Uhrzeiten in der Regel am Vortag der Veranstaltung statt. Abbau und Abholung müssen vom Sponsor in jedem Fall am letzten Tag der Veranstaltung abgeschlossen werden und erfolgen ebenfalls auf eigene Kosten und Risiko.
Datenschutz und Geheimhaltung
Die Parteien werden die im Rahmen der Zusammenarbeit oder der Veranstaltung erhaltenen personenbezogene Daten gemäß den nationalen und europäischen Datenschutzbestimmungen (insb. der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO)) sowie Prinzipien behandeln und gewährleisten, dass eine Verarbeitung personenbezogener Daten nur zu einem rechtmäßigen Zweck und im notwendigen Umfang stattfindet, dass personenbezogene Daten nur für die notwendige Dauer gespeichert werden, sowie, dass alle Rechte der Betroffenen gesichert sind Personenbezogene Daten dürfen nur in ein Land außerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt werden, sofern dort ein angemessenes Schutzniveau für Datenschutz gemäß DSGVO besteht.
Bei der Anmeldung zu einer Veranstaltung werden die individuellen Teilnehmer beim Ausfüllen des Anmeldeformulars über die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 13 DSGVO informiert. Mit der Registrierung erklärt sich jeder Teilnehmer einverstanden, dass Kontaktdaten für die Registrierung und Durchführung der Veranstaltung verarbeitet werden, sowie dass die im Rahmen der Veranstaltung aufgenommenen Foto-, Ton- und Videoaufnahmen zum Zwecke der Werbung und für Presseveröffentlichungen verwendet werden können. Die Einwilligung kann jederzeit mittels E-Mail an [email protected] widerrufen werden. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Im Falle der Nichtzustimmung oder eines Widerrufs ist eine Teilnahme an der Veranstaltung nicht möglich. Weitere Informationen zum ILS Datenschutz sind zu finden unter https://ils365.at/datenschutz.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, im Rahmen der Zusammenarbeit oder der Veranstaltung bekanntwerdende Umstände und Informationen, die nach handelsüblicher Auffassung als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis anzusehen sind, geheim zu halten.
Haftung
Alle Schadenersatzansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer – insbesondere jene aus oder in Zusammenhang mit dem Zustandekommen, der Durchführung und der Beendigung des Vertrages zwischen ILS und dem Vertragspartner – gegen ILS werden wie folgt abschließend geregelt:
a. ILS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für
(i) Personenschäden (Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit),
(ii) Schadenersatz aus Produkthaftung,
(iii) Vorsatz,
(iv) Schäden aus arglistig verschwiegenen Mängeln sowie
(v) Schäden, für die eine Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden kann.
b. Eine Haftung von ILS für entgangenen Gewinn, Schäden aus Produktionsunterbrechung oder Nutzungsausfall,
reine Vermögensschäden, sowie mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgenommen in den Fällen des Punktes 10.
lit a) jedenfalls ausgeschlossen.
c. Mit Ausnahme der in Punkt 10. lit a) genannten Fälle ist die Haftung von ILS für alle Ansprüche der Höhe nach je Schadensereignis
mit 25% des jeweiligen Preises gemäß Punkt 3 sowie mit insgesamt maximal 50% des Preises beschränkt.
Schadenersatzforderungen des Vertragspartners gegen ILS verjähren innerhalb von 6 (sechs) Monaten ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis des Vertragspartners von den die Haftung begründenden Umständen, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Jahren ab Schadensereignis, soweit gesetzlich zulässig. Das Verschulden seitens ILS ist vom Vertragspartner nachzuweisen.
Die Haftungsbeschränkungen zugunsten von ILS gelten gleichermaßen auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und sonstiger Erfüllungsgehilfen von ILS.
Sollte ein Schadensfall eintreten, und gibt es von Seiten des Vertragspartners Ansprüche gegenüber ILS, wird der Vertragspartner ILS unverzüglich verständigen. Der Vertragspartner wird in diesem Fall Untersuchungen durch von ILS beauftragte Personen uneingeschränkt gestatten bzw. diese dabei unterstützen.
Für etwaige inhaltliche Unrichtigkeiten der Vorträge und Dokumentationen übernimmt ILS keinerlei Verantwortung oder Haftung.
Der Vertragspartner haftet ILS für alle Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, seine Gäste oder sonstige ihm zurechenbare Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, entsprechend den gesetzlichen Regelungen.
Schlussbestimmungen
Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sowie sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag sind schriftlich (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Der Vertrag unterliegt dem österreichischen Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes sowie seiner Verweisungsnormen, und ist gemäß dem österreichischen Recht zu interpretieren. Für Unternehmer ist der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten Leoben.